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Allgemein

Covid-19-Präventionskonzept

 

Auszug aus dem Covid-19-Präventionskonzept für die Sportanlage des SK RAIKA WIESMATH

 

Um die Sportanlage betreten zu können, ist die Vorlage einer der folgenden Nachweise notwendig:

Zutrittsregel 2G

(Ausgenommen sind: Personen bis zum 12. Geburtstag sowie Pflichtschüler:innen welche einen vollständigen Ninja-Pass vorweisen)

 

Geimpft:

  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR-Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung hier nicht länger als 360 Tage zurückliegt sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zur Impfung mind. 120 Tage verstrichen sein müssen.
  • Nachweis über Zweitimpfung, wenn diese nicht länger als 360 Tage zurückliegt und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mind. 14 Tage verstrichen sind sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zur Zweitimpfung mind. 120 Tage verstrichen sein müssen
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, ab dem 22. Tag nach der Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zur Impfung mind. 14 Tage verstrichen sein müssen

Genesen:

  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung (nicht älter als 180 Tage)

Weitere Hinweise:

  • Nachweise schon vor Betreten des Kassabereichs bereithalten und vorzeigen (um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten) 
  • Registrierungspflicht
  • Auf eine ausreichende Handhygiene ist zu achten. Die dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zur Tribüne und Kantine können dazu verwendet werden.
  • Den Ordnern und Funktionären sowie den Hinweisschildern und Bodenmarkierungen sind UNBEDINGT Folge zu leisten. 

 
Wiesmath, am 10. November 2021